I. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle der BSH Hausgeräte AG (nachfolgend „wir“) vom Auftraggeber (nachfolgend „Sie“) erteilten Aufträge für Reparaturen sowie Vorarbeiten zu diesen, wie Überprüfungen und Kostenvoranschläge. Für Reparaturen im Rahmen der Herstellergarantie gelten sie ergänzend zu den Garantiebedingungen des Herstellers.

Die Berechnung von Aufwandspauschalen betrifft nur Serviceeinsätze ausserhalb gesetzlicher Gewährleistungsansprüche. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.


II. Ausführung; Preise

1. Die Ausführung von Reparaturarbeiten an Großgeräten erfolgt nach Terminvereinbarung am Aufstellungsort. Die Ihnen genannten Besuchstermine sind unverbindlich. Wir setzen jedoch alles daran den vereinbarten Termin einzuhalten.

2. Reparaturen an Kleingeräten erfolgen nach Einsendung des vollständigen, defekten Gerätes an unsere Werkstatt oder durch persönliche Abgabe in unserer Reparaturwerkstatt an der Fahrweidstrasse 80, 8954 Geroldswil.
Nicht defektes Zubehör (z. B. zusätzliche Bodendüsen oder Aufsätze) muss nicht mitgesendet werden.
Auf Wunsch stellen wir dem Kunden eine Abholbox der Schweizer Post zur Verfügung. Für den Versand gelten die in der Auftragsbestätigung übermittelten Hinweise zur Verwendung der grauen Box. Handelt es sich um einen Fall, der unter die Herstellergarantie fällt, übernehmen wir die Ihnen entstandenen Versandkosten.
Wird die Abholbox nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versand an uns zurückgesendet, behalten wir uns vor, diese mit CHF 300.– in Rechnung zu stellen.

3. Einbaukaffeevollautomaten werden nach technischer Möglichkeit und personeller Verfügbarkeit am Aufstellungsort repariert.
Ist dies nicht möglich, wird das Gerät zur Reparatur (in unsere Werkstatt) vom Aufstellungsort abgeholt und anschliessend wieder geliefert und installiert.

4. Wir sind berechtigt, Dritte zur Erbringung der Reparaturarbeiten sowie damit verbundener logistischer Leistungen heranzuziehen.

5. Im Rahmen der Reparaturarbeiten ausgetauschte Teile und Geräte gehen entschädigungslos in unser Eigentum über.

6. Für Reparaturarbeiten außerhalb der Herstellergarantie gelten die hier verlinkten Pauschalpreise für Grossgeräte. Für Kleingeräte und Installationen gelten die von Kundendienstmitarbeitenden kommunizierten Preise. Stellen wir fest, dass ein Gerät außerhalb der Herstellergarantie nicht repariert werden kann oder möchten Sie das Gerät nach Überprüfung nicht reparieren lassen, fallen die Kosten der Besuchs- und Überprüfungspauschale an.
Wir bieten vor Ablauf der Garantie Garantieverlängerungen auf bis zu 5 Jahre an, die kostenpflichtig online oder bei unserem Service Techniker oder Contact Center erworben werden können.

7. Zugänglichkeit der Geräte: Die Zugänglichkeit für eine Instandsetzung der Geräte muss gewährleistet sein. Für weiterführende Ein- oder Ausbauarbeiten an der Küche sind wir nicht berechtigt (z.B. Sockelentfernung Geschirrspüler, etc.).

8. Kostenregelung bei Nichtantreffen des Kunden bzw. nicht gegebener Zugänglichkeit zum Reparaturort:

Bei Reparatureinsätzen an grossen Hausgeräten (weisse Ware) ist sicherzustellen, dass der Kunde zum vereinbarten Termin anwesend ist und der uneingeschränkte Zugang zum Reparaturort gegeben ist.

Vorgehen des Technikers vor Verlassen des Einsatzortes:

Bevor der Techniker den Einsatzort ohne durchgeführte Reparatur verlässt, wird folgender Ablauf eingehalten:

Der Techniker wartet bis zu 15 Minuten vor Ort.

Während dieser Wartezeit versucht der Techniker, den Kunden telefonisch über alle im Kundenkonto hinterlegten Telefonnummern zu erreichen.

Sollte dies nicht erfolgreich sein, hinterlässt der Techniker eine Kontaktkarte im Briefkasten, auf der dokumentiert ist, dass er vor Ort war und zu welchem Zeitpunkt der Besuch erfolgte.

Sollte der Techniker den Kunden zum vereinbarten Einsatzzeitpunkt nicht antreffen oder der Zugang zum zu reparierenden Gerät nicht möglich sein, behalten wir uns vor, den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.

Die Berechnung erfolgt als Aufwandsentschädigung. Die zugrunde liegenden Pauschalen und Arbeitswerte sind in der hier verlinkten Übersicht der Reparaturpreise ausgewiesen.

In diesem Fall werden folgende Positionen verrechnet:

- Anfahrtspauschale

- 15 min Arbeitszeit (zwei Arbeitswerte à 6min)

Terminänderungen sind bis 24 Stunden vor dem Reparaturtermin Online, per Mail) oder telefonisch möglich.

Für Aufwände von weiteren Unternehmen (Sanitär, Küchenbauer, Elektriker, usw.) übernehmen wir keine Kosten.


III. Rückgabe, Zahlung

1. Der in Rechnung gestellte Betrag ist sofort fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

2. Ist der Kunde mit der Bezahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden ein Verzugszins von 5 % pro Monat sowie Mahnkosten von CHF 10.- ab der zweiten Mahnung verrechnet, die sofort fällig sind. Der Verkäufer kann zudem ohne weitere Mahnung alle weiteren Bestellungen stornieren und/oder einstellen, bis die gesamte Forderung getilgt ist. Der Verkäufer hat zudem das Recht, ausstehende Schulden an externe Inkasso-Gesellschaften abzutreten. Es können zusätzliche Inkassogebühren (z.B. gemäss https://www.intrum.ch/bearbeitungsgebuehren/) entstehen.

3. Ist vereinbart, dass wir das zu reparierende Gerät abholen, müssen Sie die Abholung zum vereinbarten Termin gewährleisten. Erfolgt dies nicht innerhalb von 3 Monaten, werden wir Ihnen das Gerät kostenpflichtig an Ihre Privatadresse senden.


IV. Gewährleistung; Haftung

1. Im Falle von mangelhaften Reparaturarbeiten stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte nach dem Werkvertragsrecht (Artikel 363 ff OR) zu.

2. Wir haften – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produktehaftpflichtgesetz - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

3. Für Folgeschäden, die als Resultat einer ursprünglich mangelhaften Installation oder Zugänglichkeit entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

4. Sichtbare Schäden, die während Reparatur, in Folge von unsorgfältigem Verhalten einer unserer Mitarbeiter, entstanden sind, müssen uns von Ihnen unmittelbar nach Schadensentstehung, spätestens aber nach 14 Tagen nach der Reparatur, an ch-service@bshg.com mitgeteilt und dokumentiert werden.

Wir behalten uns vor, bei Ablauf dieser Frist eine Übernahme des Schadens abzulehnen.


Stand Dezember 2025